Zur Frage wie das Arbeitszeugnis zum Arbeitnehmer gelangt
Grundsätzlich handelt es sich bei dem Zeugnisanspruch um eine Holschuld. Das bedeutet für den Arbeitnehmer, dass er sich das Zeugnis bei seiner ehemaligen Arbeitsstelle abholfen muss (zumindest soweit sich der Arbeitgeber weigert, das Zeugnis auf eigene Kosten zu übersenden). Dies ist aber zumindest in den Fällen für den Arbeitnehmer mit enormen Nachteilen verbunden, in denen [...]