Ambulante Kur führt nicht zwingend zu einer Entgeltfortzahlung

Auch wenn sich die Krankenkasse an den Kosten einer ambulanten Kur (im zu entscheidenden Fall ging es um einen Kuraufenthalt auf der Insel Langeoog) beteiligt, so führt dies nicht automatisch dazu, dass der Arbeitgeber für den Zeitraum des Aufenthaltes zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist. Dies entschied nun das LAG Niedersachsen am 27.03.2015, Az.: 10 Sa 1005/14. [...]