Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften wie Gesellschaftern untereinander und gegenüber der Gesellschaft.
Wie können wir Ihnen helfen?
- Unternehmensrechtliche Beratung als Beratung des Unternehmers
- Beratung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform
- Beratung bei Gründung, Kauf, Verkauf, Beendigung von Gesellschaften/ Unternehmen jeder Rechtsform
- Beratung bei Beteiligung an Gesellschaften/ Unternehmen jeder Rechtsform
Beratung bei Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel) und Realteilung von Unternehmen
- Kauf und Verkauf von Unternehmen
- Vertretung außergerichtlicher und gerichtlicher Art in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten,
- Erstellung und Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen,
- Personengesellschaften (GbR: Gesellschaft bürgerlichen Rechts, PartG: Partnerschaft, OHG: offene Handelsgesellschaft, EWIV: Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, KG: Kommanditgesellschaft, Stille Gesellschaft, Kapitalgesellschaften, etc.)
- Kapitalgesellschaften (GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, AG: Aktiengesellschaft, KGaA: Kommanditgesellschaft auf Aktien, SE: Europäische Aktiengesellschaft, eG: eingetragene Genossenschaft)
- Mischformen (GmbH & Co., GmbH & Co. KG, GmbH & Co. KGaA, GmbH & Co. OHG)
- ausländischen Gesellschaftsformen (z. B Limited, Limited & Co. KG)
- Gründung, Erwerb, Joint Ventures, Umwandlung, Reorganisation, Sanierung
- Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern
- Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
- Unternehmensnachfolge
- Beratung bei Handelsbräuchen
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
- Handelsvertreterrecht
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie
- Vertretung von Gesellschaftern bei Ansprüchen gegen die Gesellschaft und umgekehrt
- Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen von Privatpersonen und juristischen Personen