
Handelsvertreterrecht
Das Handelsvertreterrecht regelt die Beziehungen des Handelsvertreters zum Unternehmer wie die Beziehungen verschiedener vom Unternehmer eingesetzter Vertreter zueinander.
Gerne stehen wir Ihnen – auch kurzfristig – für ein Gespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach!
Wie können wir Ihnen helfen?
- Beratung bei der Gestaltung eines Handelvertretervertrages
- Erstellung und Überarbeitung von Handelsvertreterverträgen
- Vertretung außergerichtlicher und gerichtlicher Art
- Vertretung bei Klagen auf Erstellung eins Buchauszugs
- Weisungen an Handelsvertreter
- Klärung von Ansprüchen des Handelsvertreters
- Prüfung von Provisionsansprüchen (Bezirksprovison, Abschlussprovision etc.)
- Beratung vor und nach Kündung des Handelsvertretervertrages
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
- Durchsetzung von Kontrollrechten und Auskunftsansprüchen
- Berechnung des Ausgleichsanspruchs bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
- Klärung von Wettbewerbsfragen
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Wettbewerbsverboten