
Erbrecht
Das Erbrecht beschäftigt sich mit dem Recht eines jeden Einzelnen, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln (zu „vererben“) und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“).
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