Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht umfasst eine Vielzahl deutscher Gesetze, die unterschiedliche Sanktionen wegen Verstößen gegen deutsche Steuergesetze androhen. Hier sind beispielsweise die Strafvorschriften der §§ 369 – 376 der Abgabenordnung, aber auch Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch zu nennen.
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Wie können wir Ihnen helfen?
- Präventive Beratung, damit Vergehen oder gar Verbrechen gegen Steuergesetze ausgeschlossen werden können.
- Umfassende Betreuung für den Fall, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet wurde.
- Soweit das Ermittlungsverfahren nicht auf anderem Wege beendet werden kann, Vertretung vor den Strafgerichten.