Rechtsanwälte Regensburg - Rechtsanwaltskanzlei Weinelt & Collegen

Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Bauherr) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker) (Bauvertragsrecht). Zum privaten Baurecht gehört aber auch das private Nachbarrecht.

Gerne stehen wir Ihnen – auch kurzfristig – für ein Gespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach!

Wie können wir Ihnen helfen?

  • Gestaltung und Überprüfung von Bauverträgen nach BGB und VOB/B
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Mängelansprüchen (Erfüllungsanspruch, Aufwendungsersatz, Vorschuss, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz)
  • Begleitung der Abnahme von Bauleistungen
  • Geltendmachung von Vergütungsansprüchen
  • Überprüfung von Finanzierungsverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Ansprüchen aus dem Bauvertrag
  • Mängelanzeige
  • Versicherungsrecht
  • Architektenrecht