Bundesarbeitsgericht hält an bisheriger Rechtsprechung zum Zeugnisrecht fest
Das BAG hat mit Urteil vom 18.11.2014; Az.: 9 AZR 584/13 klargestellt, dass auch zukünftig die Grundsätze zur Darlegung und Beweisverteilung für die Leistungsbeurteilung in qualifizierten Arbeitszeugnissen unverändert gelten. Danach hat ein Arbeitnehmer bei Noten von 2 oder 3 zu beweisen, dass er eine bessere Note verdient hätte. Umgekehrt hat der Arbeitgeber im Zweifel nachzuweisen, [...]