Bundesarbeitsgericht stärkt die Rechte von Schichtarbeitern

Bundesarbeitsgericht stärkt die Rechte von Schichtarbeitern

Mit Urteil vom 09.04.2014, Az.: 10 AZR 637/13, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine Krankenschwester, die aus krankheitsbedingten Gründen keine Nachtschichten mehr leisten kann, einen Anspruch auf „Tagbeschäftigung“ hat.

Die seit dem Jahre 1983 bei der beklagten Krankenhausbetreiberin tätige Klägerin war zunächst im Schichtdienst tätig. Dieser beinhaltete Nachtschichten, jeweils in der Zeit zwischen 21.45 Uhr und 6.15 Uhr. Der Klägerin war es aus gesundheitlichen Gründen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr möglich, diese Nachtschichten auszuüben. Grund dafür war eine medikamentöse Behandlung.

Nach einer betriebsärztlichen Untersuchung wurde die Klägerin mit dem Hinweis auf ihre angebliche krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nach Hause geschickt. Die Klägerin hingegen bot ihre Arbeitskraft – mit Einschränkung der Nachtschichtzeiten – der Beklagten gegenüber an.

Da sich die Beklagte in der Folge weigerte, der Klägerin das Arbeitsentgelt zu bezahlen, klagte diese vor dem Arbeitsgericht auf Lohnzahlung sowie auf Beschäftigung. Die Klägerin war mit der Klage, zuletzt vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht, erfolgreich.

Das BAG urteilte, dass die Klägerin weder arbeitsunfähig krank sei, noch sei ihr die Arbeitsleistung unmöglich geworden. Sie könne noch immer alle von ihr verlangten arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen erbringen. Allerdings müsse der Krankenhausbetreiber auf die gesundheitlichen Defizite der klagenden Krankenschwester Rücksicht nehmen.

Mit diesem Urteil verfolgt das Gericht das in den §§ 81 ff. SGB IX angestrebte Ziel, einem erkrankten Mitarbeiter einen so genannten „leidensgerechten Arbeitsplatz“ zur Verfügung zu stellen. Insoweit ist dieses Urteil konsequent und trägt dazu bei, dass erkrankte Arbeitnehmer nicht ohne weiteres aus dem Arbeitsleben gedrängt werden können.

Sollten Sie in einem ähnlichen Fall Beratungsbedarf haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Lars Reimer gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

 

 

 

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