Neues Punktesystem ab 01. Mai 2014. Das sollten Sie darüber wissen!

Neues Punktesystem ab 01. Mai 2014. Das sollten Sie darüber wissen!

Ab dem 01. Mai 2014 gilt das neue Punktesystem in Deutschland. Folgene Neuerungen lohnt es sich zu kennen.

 

1. Aus maximal 18 Punkten werden acht.

2. Die bestehenden Punkte werden wie folgt umgerechnet:

aus 1-3 (Alt-)Punkten wird 1 (Neu-)Punkt,

aus 4-5 Punkten werden 2 Punkte,

aus 6-7 Punkten werden 3 Punkte,

aus 8-10 Punkten werden 4 Punkte,

aus 11-13 Punkten werden 5 Punkte,

aus 14-15 Punkten werden 6 Punkte,

aus 16-17 Punkten werden 7 Punkte,

aus 18 Punkten werden 8 Punkte.

Allerdings werden Vergehen, die nach dem neuen System nicht mehr eintragungswürdig sind (Fahren in Umweltzone ohne Plakette, Fehlendes Kennzeichen etc.) automatisch zum 01.05.2014 aus dem Register gelöscht.

3. Auch nach dem neuen System ist grundsätzlich ein Punkteabbau möglich. Bei bis zu fünf Punkten können Sie ein Abbauseminar besuchen, woraufhin ein Punkt gelöscht wird.

4. Die Verjährung der einzelnen Punkte richtet sich nach der Schwere des jeweiligen Verstoßes. Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt geahndet wurden, verjähren nach 2,5 Jahren, gröbere Ordnungswidrigkeiten, die mit zwei Punkten geahndet wurden nach fünf Jahren und Straftaten nach fünf bzw. zehn Jahren.

Für die im Register verbleibenden Alteintragungen bleibt es bei den alten Verjährungsfristen.

5.  Bevor die Fahrerlaubnis (mit Erreichens von acht Punkten) tatsächlich entzogen werden kann, muss der Fahrer zuvor (bei Erreichen von vier oder fünf Punkten) „ermahnt“ und (bei Erreichen von sechs oder sieben Punkten) „verwarnt“ worden sein.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass jeder Fahrer vor der letztendlichen Entziehung der Fahrerlaubnis mindestens zwei Mal angeschrieben und über das Punktesystem aufgeklärt wurde.

 

Gerne stehen wir Ihnen bei weitergehenden Fragen zur Verfügung!

 

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