Zur unverschuldeten alkoholbedingten Arbeitsunfähigkeit und ihren Folgen

Paragraph 3 Absatz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (kurz EFZG) sieht vor, dass der Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen im Krankheitsfall eines Arbeitnemers eine Fortzahlung zu leisten hat. Allerdings schränkt diese Norm die Verpflichtung für diejenigen Fälle ein, in denen die Arbeitsunfähigkeit ohne Verschulden des Arbeitnehmers herbeigeführt wurde. Mit Urteil vom 18.03.215, Az.: 10 AZR [...]