Urlaub verfällt nicht mehr automatisch am Jahresende
Urlaub, der von Arbeitnehmern bis zum Jahresende nicht genommen wird, obwohl sie ihn hätten in Anspruch nehmen können, verfällt nicht mehr automatisch mit Ablauf des 31.12 eines Jahres. Obwohl der Verfall zum Jahresende im Einklang mit den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes steht, hat der Europäische Gerichtshof in zwei Urteilen im November 2018 entschieden, dass Arbeitgeber ihre [...]