Arbeitgeber haftet für Schaden aus Betrugsanruf

Arbeitgeber haftet für Schaden aus Betrugsanruf

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat kürzlich mit Urteil (29.08.2017, Az.: 14 Sa 337/17) entschieden, dass eine Mitarbeiterin in einer Tankstelle einen durch betrügerische Telefonanrufe entstandenen Schaden in Höhe von € 3.720,00 nicht zu erstatten hat.

In dem zu entscheidenden Fall wurde die Mitarbeiterin von einer ihr fremden männlichen Person angerufen. Aufgrund Vorspiegelung falscher Tatsachen (angebliche Systemumstellung) hat sie daraufhin insgesamt 124 Prepaidkarten-Codes an den Anrufer herausgegeben. Das LAG hat entschieden, dass es sich der Mitarbeiterin nicht aufdrängen musste, dass der Anrufer in betrügerischer Absicht handelt. Vor diesem Hintergrund könne der Schaden von ihr nicht eingefordert werden.

Einen ausführlichen Artikel über das Uhrteil finden Sie hier.

Zudem finden Sie auf der Seite Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) einen umfangreichen Gastbeitrag von uns.

Sollten Sie in einem ähnlichen Fall – oder generell im Arbeitsrecht – Beratungsbedarf haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Lars Reimer gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

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