Praktikum nicht auf Probezeit eines Berufsausbildungsverhältnisses anzurechnen

Praktikum nicht auf Probezeit eines Berufsausbildungsverhältnisses anzurechnen

Oftmals geht einem Ausbildungsverhältnis ein Praktikum voraus. Soweit dies der Fall ist, stellt sich die Frage, ob die Praktikumszeit auf die Probezeit der Ausbildung anzurechnen ist.

Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage nun abschließend in einem Urteil vom 19.11.2015, Az.: 6 AZR 844/14 geklärt und im Ergebnis verneint.

Das BAG entschied, dass es auf die Zielsetzung des Praktikums nicht ankomme. Vielmehr ordne § 20 Satz 1 BBiG (Berufsausbildungsgesetz) zwingend an, dass ein Berufsausbildungsverhältnis mit einer Probezeit beginne. Insoweit scheidet eine Anrechnung aus.

 

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