Muss ich den Urlaub 2021 schon festlegen?

Muss ich den Urlaub 2021 schon festlegen?

In Folge der Corona-Pandemie stellt sich die Situation ein, dass gerade derzeit nicht planbar ist, wann wer in Urlaub gehen kann und wann gegebenenfalls noch Kinder betreut werden müssen. Selbst das Thema Ferien steht auf wackeligen Beinen.
Es stellt sich daher die Frage, ob der Vorgesetzte (Chef) den Arbeitnehmer anhalten kann, den Urlaub schon jetzt zu beantragen. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob ein beantragter und genehmigter Urlaub dann noch verschoben werden kann.
1.
Wann ein Urlaub zu beantragen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Vorbehaltlich einer innerbetrieblichen Regelung bedarf es hier einer Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Normalerweise reicht es aus, den Urlaub mindestens 14 Tage vor Urlaubsantritt zu beantragen.
2.
Wenngleich keine arbeitsrechtliche Sanktion dahingehend besteht, den gesamten Jahresurlaub gleich zu Beginn des Jahres zu verplanen, besteht tatsächlich ein Nachteil gegenüber anderen Kollegen, die den Urlaub gegebenenfalls rechtzeitig beantragt und genehmigt erhalten haben.
3.
Bereits beantragter Urlaub kann nicht einseitig „verschoben“ werden, sondern muss im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten verlegt oder eben beibehalten werden. Hierbei sind sowohl die betrieblichen Belange auf der einen wie persönliche Belange auf der anderen Seite hinreichend zu berücksichtigen.
4.
Ein genehmigter Urlaub darf grundsätzlich einseitig ebenso wenig gestrichen werden. Allerdings hat der Arbeitgeber das Recht, die Urlaubsplanung des Arbeitnehmers so mit zu gestalten, dass die betrieblichen Belange berücksichtigt werden und der Betrieb „weiterläuft“.
In Ausnahmefällen (Grippewelle, Naturgewalten etc.) kann bei Vorliegen eines solchen wichtigen Grundes ein Urlaub auch ausbezahlt wie einseitig aufgehoben und seitens des Arbeitgebers verlegt werden.

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