Einzelhändler werden gestärkt!

Einzelhändler werden gestärkt!

Die Bundesregierung hat mit einem erneuten Hilfsprogramm „Überbrückungshilfe III“ mit Beschlüssen vom 19.01.2021 zu einer Vereinfachung und Verbesserung wirtschaftlicher Hilfen ein neues Programm auf den Weg gebracht.
Die Staatshilfen wurden erheblich ausgeweitet, wobei die Bundesregierung die Corona-Hilfen insbesondere für Unternehmen und Einzelhändler deutlich aufgestockt hat.
Diese Überbrückungshilfe III ist nunmehr ganz erheblich sowohl in zeitlicher als auch in sachlicher und auch in betraglicher Hinsicht nachgebessert worden (1).
Zeitlich ist der Zeitraum der Überbrückungshilfe auf den Zeitraum von November 2020 bis einschließlich Juni 2021 erweitert worden (2).
In betraglicher Hinsicht wurde die Förderhöchstgrenze von ursprünglich € 500.000,00 auf € 1,5 Mio. pro Monat angehoben, wobei auch die Summe für entsprechende Abschlagszahlungen auf € 100.000,00 pro Monat erweitert wurde.
Insgesamt kann also ein Einzelhändler eine Förderung bis maximal € 1,5 Mio. pro Monat verlangen, wobei ein Abschlag bis maximal € 100.000,00 kurzfristig möglich sein soll. (3).
Wichtig ist die sachliche Erweiterung.
Entgegen den ursprünglichen Formulierungen in der Überbrückungshilfe III sind nunmehr auch Wertverluste aus unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten aufgenommen worden.
Dies bedeutet, dass der Wert der saisonalen oder unverkäuflichen Ware zu 100% als ungedeckte Fixkosten angesehen und als solche angerechnet werden können, wobei diese ungedeckten Fixkosten nach den Regelungen der Überbrückungshilfe III bis zu 90% vom Staat erstattet werden.
Im Ergebnis bedeutet dies also, dass der jeweilige Einkaufspreis bis zu 90% durch staatliche Hilfe ersetzt wird.
Ein physikalischer Ankauf der unverkäuflichen oder saisonalen Ware erfolgt allerdings nicht.
Dort ist zuletzt eine Staffelung der Gestalt aufgenommen gewesen, dass ein Förderbetrag von
· bis zu 40% ab einem 30%-igen Umsatzeinbruch,
· bis zu 60% ab einem Umsatzeinbruch von 50% und
· bis zu 90% ab einem Umsatzeinbruch von 70% im jeweiligen Fördermonat bezahlt wurde.
Wegen der einzelnen Fördermöglichkeiten verweisen wir auf die Tabelle von
Insgesamt sind damit die monatlichen Hilfen deutlich erhöht worden. Auch die Abschlagszahlung wurde erhöht.
Neu ist vor allem die Entlastung für Einzelhändler, wonach diese unverkäufliche oder saisonale Ware bis zu 90 % des Einkaufspreises ersetzt erhalten.
Infografik: Schnelle Zuschüsse für jeden Corona-Monat

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