Verlängerung der Corona-Sonderregelung zum KUG (Kurzarbeitergeld)!
Verlängerung der Corona-Sonderregelungen zum KUG wurde beschlossen!
Der Bundestag hat am 20.11.2020 den Entwurf für ein Beschäftigungssicherungsgesetz gebilligt. Dies bedeutet für die Arbeitnehmer, dass das erhöhte Kurzarbeitergeld (70/77 % ab dem vierten Monat und 80/87 % ab dem siebten Monat) bis zum 31.12.2021 verlängert wird.
Auch die im Wege der Corona-Pandemie befristet eingeführten Regelungen zur Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze wurden bis Ende des Jahres ausgedehnt.
Schließlich wurden die Anreize, Ausfallzeiten für Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen, gestärkt. Die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird nicht mehr – wie bisher – daran geknüpft, dass die Qualifizierung mindestens 50 % der Zeit des Arbeitsausfalls beträgt.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Lars Reimer
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