Keine Anrechnung einer Vorbeschäftigung als Leiharbeitnehmer auf die Wartefrist des § 1 Abs.1 KSchG
Das Kündigungsschutzgesetz regelt in § 1 Abs.1, dass die Anwendbarkeit des Gesetzes von einem ohne Unterbrechung andauernden Bestand des Arbeitsverhältnisses von sechs Monaten abhängt. Oftmals kommt es vor, dass Leiharbeitnehmer in einem Betrieb eingesetzt werden, von dem sie später übernommen werden. Häufig bleibt die Tätigkeit und sogar der Arbeitsplatz nach dem Wechsel völlig identisch. Bei [...]