Steuerpauschale für Homeoffice-Arbeit
Die Koalition hat sich auf eine steuerliche Entlastung von Mitarbeitern, die im während der Corona-Pandemie im Homeoffice arbeiten, verständigt. Geeinigt hat man sich auf eine Pauschale von € 5,00 pro Tag, wobei die Höchstgrenze der Pauschale bei € 500,00 im Jahr liegt, was einer Nutzung des Homeoffice an 100 Tagen entspricht. Geplant ist, diese Regelung noch im JahresSteuergesetz 2020 aufzunehmen, wobei die Regelung auf zwei Jahre begrenz sei.
Auch wird diskutiert, ob die gerade angeführte Pauschale für die Arbeit im Homeoffice neben der Pauschale von € 1.000,00 als Arbeitnehmer-Pauschbetrag gewährt werden soll.
Nachtrag vom 04.12.2020:
Nunmehr haben sich Union und SPD bezogen auf die Homeoffice-Pauschale in steuerlicher Hinsicht geeinigt. Die steuerliche Pauschale für das Homeoffice wird in die sogenannte Werbungskostenpauschale mit eingerechnet und gerade nicht zusätzlich gewährt. Die Homeoffice-Pauschale selbst beträgt € 600,00, wodurch man sich auf € 100,00 über die von der SPD vorgeschlagenen € 500,00 verständigt hat. Die Gesamtpauschale von maximal € 1.000,00 wird bei der Steuerberechnung pauschal vom Einkommen abgezogen für alle Ausgaben, die im beruflichen Leben entstehen und mit diesem im Zusammenhang stehen, angefangen von Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitskleidung, Weiterbildungskosten, Werbungskosten etc.
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