Erhöhung der Kinderkrankentage!
Es hatte sich in den letzten Wochen bereits abgezeichnet, nun ist es beschlossene Sachen:
Die Kinderkrankentage werden für das Jahr 2021 von 10 auf 20 (bei Alleinerziehenden von 20 auf 40) erhöht.
Zudem wurde der Anwendungsbereich erheblich ausgeweitet. Früher konnten diese Tage – wie der Name schon vermuten lässt – von den Eltern nur dann in Anspruch genommen werden, soweit das Kind erkrankt ist und von den Eltern betreut werden musste.
Die aufgestockten Kinderkrankentage (auch wenn die Bezeichnung nun etwas unglücklich anmutet) dürfen nunmehr aber auch dann in Anspruch genommen werden, wenn beispielsweise
• die Kita / Schule geschlossen ist,
• wenn ein eingeschränkter Regelbetrieb besteht,
• wenn die Präsenzpflicht ausgesetzt und
• wenn die Behörde die Abstinenz des Kindes ausdrücklich empfohlen hat.
In diesen Fällen haben die betreffenden Eltern lediglich eine Bescheinigung der Kita / Schule einzuholen und diese an den Arbeitgeber zu reichen.
Die Leistungen beschränken sich aber nur auf gesetzlich versicherte Eltern, privat versicherte können allenfalls einen Anspruch nach dem Infektionsschutzgesetz geltend machen.
Die Kinderkrankentage werden mit 90% des Nettogehalts vergütet.
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Weinelt & Collegen,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Lars Reimer
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