Durch Corona droht das Land still zu stehen. Arbeitgeber sind nunmehr gefordert schnell zu handeln

Durch Corona droht das Land still zu stehen. Arbeitgeber sind nunmehr gefordert schnell zu handeln

Seit heute Vormittag bekannt wurde, dass die Schulen, Kindergärten und Kitas in Bayern flächendeckend ab dem 16.03.2020 bis zum Ende der Osterferien geschlossen bleiben, stehen unsere Telefone nicht mehr still. Viele Unternehmen scheinen mit der Situation überfordert zu sein und fragen daher nach Rat. Diese Unsicherheit ist nachvollziehbar, da wirklich kein einziger Mensch in unserem Lande einen derartigen Zustand jemals zuvor miterlebt hat. Es fehlen daher schlichtweg Erfahrungssätze, um die Situation einschätzen und Handlungen koordinieren zu können.

Aus diesem Grunde sind zwei absolute Kernkompetenzen unserer Kanzlei Dr. Weinelt & Collegen gefragt. Zum einen das Arbeitsrecht, zum anderen aber auch das Wirtschaftsrecht.

Wir stehen Ihnen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Verfügung, um gemeinsam diese schwierige Situation meistern zu können. Dabei beraten wir Sie gerne bei den uns gegenüber bereits sehr häufig gestellten Fragen (und natürlich bei allen anderen drängenden Fragen):

  • Wie soll ich mich als Arbeitgeber im Hinblick auf eine drohende Corona-Erkrankung meiner Mitarbeiter verhalten?
  • Müssen mir meine Mitarbeiter ihre Infektion anvertrauen?
  • Was sollte ich als Arbeitgeber bei begründeten Verdacht oder Bestätigung einer Corona-Erkrankung tun?
  • Darf ich Mitarbeiter wegen Verdachts einer Erkrankung nach Hause schicken?
  • Was passiert, wenn mein Betrieb wegen Quarantäne zeitweise geschlossen wird?
  • Wer übernimmt die Kosten für einen Arbeitsausfall aufgrund angeordneter Quarantäne? Wie setze ich einen solchen Anspruch effektiv und schnell durch?
  • Kann ich meine Belegschaft anweisen, bis auf weiteres von zu Hause zu arbeiten?
  • Wie gehe ich damit um, dass eine Vielzahl von Mitarbeiten wegen geschlossener Schulen/Kitas nicht zur Arbeit erscheinen können? Muss ich die Mitarbeiter dennoch vergüten?
  • Was passiert, wenn die Belegschaft wegen Einschränkungen des Personennahverkehrs zu spät zur Arbeit erscheint?
  • Wie kann ich als Unternehmen, das bereits massiv unter den Auswirkungen von Corona leidet, reagieren, um schnelle finanzielle Hilfen zu erhalten?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann ich Kurzarbeit anordnen?

 

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne, schnell und effektiv.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei, Dr. Weinelt & Collegen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Lars Reimer und Rechtsanwalt Dr. Christian Weinelt (beide zuständig sowohl für das Arbeits- als auch das Wirtschaftsrecht).

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