Kann ein befristeter Arbeitsvertrag durch Eintragung in den Dienstplan automatisch verlängert werden?
Einen äußert interessanten Fall hatte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 29.05.2008, Az.: 10 Sa 116/08, entschieden.
Es ist denkbar, dass ein zeitlich befristet eingestellter Mitarbeiter nach Ende der Befristungszeit in den Dienstplan des Unternehmens / der Abteilung eingetragen wird. Es stellt sich dann die Frage, ob hierdurch automatisch eine Verlängerung des Arbeitsvertrages über das Befristungsende hinaus eintritt.
Das LAG lehnte eine Verlängerung in dem zu entscheidenden Fall mit dem Argument ab, als vorliegend der Abteilungsleiter den Dienstplan erstellt hatte. Dieser hatte aber nicht auch über die Verlängerung des Arbeitsvertrages zu entscheiden.
Im Umkehrschluss muss man annehmen, dass eine Verlängerung zumindest in den Fällen in Betracht kommt, in denen der Dienstplan beispielsweise von einem Personalleiter erstellt wird. Es ist somit stets – wie so oft – der jeweilige Einzelfall zu prüfen.