Der Abschlusssatz in qualifizierten Arbeitszeugnissen
Das Bundesarbeitsgericht vertritt bei der Frage, ob ein qualifiziertes Arbeitszeugnis einen Abschlusssatz enthalten muss, der den Dank für die geleistete Arbeit und die gute Wünsche für die Zukunft ausdrückt, eine eindeutige Position. Da eine solche Dankens-, Bedauerns- und Gute-Wünsche-Formel gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, besteht hierauf nach ständiger Rechtsprechung des BAG auch kein Rechtsanspruch. Das Landesarbeitsgericht [...]