Kurze Probezeitkündigungsfrist muss sich aus dem Arbeitsvertrag (direkt) ergeben
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23.03.2017, Az.: 6 AZR 705/15 entschieden, dass sich eine verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit deutlich aus dem Arbeitsvertrag ergeben muss. Laut BAG reicht es nicht aus, dass der Arbeitsvertrag lediglich auf eine Norm innerhalb eines Tarifvertrages verweist, die wiederum eine solch kurze Kündigungsfrist während der Probezeit vorsieht. Damit trägt [...]