Das Transparenzregister

Das Transparenzregister

Seit geraumer Zeit muss ein sogenanntes elektronisches Transparenzregister geführt werden.

Hintergrund ist, Geldwäsche zu verhindern, indem über das Transparenzregister Besitzverhältnisse und vor allem auch die „Entscheider“, welche in einem Unternehmen tätig sind, transparent offengelegt und benannt werden.

Sämtliche Kapitalgesellschaften wie Personengesellschaften in Form der OHG und Unternehmergesellschaft wie auch sonstige Personengesellschaften mit Ausnahme der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind verpflichtet, entsprechende Angaben in dem Transparenzregister zu machen. Das Register befindet sich unter

www.transparenzregister.de

Außer für Gesellschaften bürgerlichen Rechts wie Einzelkaufleute sind alle Unternehmer diesbezüglich verpflichtet, als Kaufleute Eintragungen vorzunehmen.

Zum 01.01.2020 sind die ohnehin schon strengen Regelungen noch weiter verschärft worden.

Im Falle eines Verstoßes ist mit empfindlichen Bußgeldzahlungen zu rechnen.

Insoweit sind Unternehmen gut beraten, die bereits erfolgte Eintragung zu prüfen bzw. Eintragungen vorzunehmen.

Sollten Sie diesbezüglich Rückfragen haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Weinelt jederzeit gerne zur Verfügung.

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