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Corona-Krise: Staatshilfen wurden nochmals erhöht!
Die Staatshilfen wurden zwischenzeitlich nochmals erheblich erhöht auf folgende Sätze:
- bis zu fünf Erwerbstätige: € 9.000,00 (zuvor € 5.000,00),
- bis zu zehn Erwerbstätige: € 15.000 (zuvor € 7.500,00),
- bis zu 50 Erwerbstätige: € 30.000 (zuvor € 15.000,00),
- bis zu 250 Erwerbstätige: € 50.000,00 (zuvor € 30.000,00)
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Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Weinelt & Collegen,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Lars Reimer