Arbeitszeugnisse mit Silbentrennungen laut LAG grundsätzlich in Ordnung
Eine Arbeitnehmerin klagte gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber auf Zeugnisberichtigung. Die Dame war der Auffassung, dass ihr ein Zeugnis ohne Silbentrennung zustehe. Dass ihr ausgehändigte Zeugnis enthielt bei einigen Zeilenumbrüchen allerdings Silbentrennungen.
Die Arbeitnehmerin war der Auffassung, dass dies Trennungen eine unzulässige geheime Zeugnissprache darstellen, durch die der positive Wortlaut des Zeugnisses quasi ins Gegenteil verkehrt wird.
Das mit dem Fall befasste Landesarbeitsgericht Baden-Würtemberg hat die Klage mit Urteil vom 27.11.2014, Az.: 3 Sa 21/14 abgewiesen. Nach Auffassung der Richter stellt eine gelegentliche Silbentrennung innerhalb eines Arbeitszeugnisses keinen Mangel am Arbeitszeugnis und damit auch keine geheime Zeugnissprache dar. Vielmehr entspreche es durchaus dem üblichen Standard, dass auch Arbeitszeugnisse gelegentliche Silbentrennungen enthalten.
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