Arbeitszeitgesetz für systemrelevante Bereiche in Teilen bis 30.06.2020 ausgesetzt

Arbeitszeitgesetz für systemrelevante Bereiche in Teilen bis 30.06.2020 ausgesetzt

Um dem Corona-Virus Herr zu werden und die so genannten systemrelevanten Bereiche aufrecht erhalten zu können, wurde für den Regierungsbezirk der Oberpfalz nunmehr eine Ausnahmebewilligung für Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit, den Ruhe- pausen und Ruhezeiten sowie der Sonn- und Feiertagsruhe erlassen. Diese Ausnahmebewilligung sieht für die systemrelevanten Bereiche vor, dass die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von acht beziehungsweise zehn Stunden überschritten werden darf. Auch können die gesetzlich geregelten Ruhepausen und Ruhezeiten verkürzt werden. Zudem sieht die Bewilligung die Zulassung von Sonntagsarbeit vor.

 

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Weinelt & Collegen,

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Lars Reimer 

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