Coronavirus und Wohnraummietverträge: Gesetzesänderung ist geplant!
Wenn z. B. Arbeitnehmer keinen Lohn mehr, nur Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld erhalten, Selbständige keine Einnahmen mehr erzielen und so gegebenenfalls auch die Miete für ihren Wohnraum nicht mehr bezahlen können, droht der Verlust der Wohnung.
Aktuelle Rechtslage
Nach der geltenden aktuellen Rechtslage werden private Mieter, die ihre Miete nicht mehr zahlen können aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Krise, nicht von ihrer Mietzahlungsverpflichtung befreit.
Es besteht auch die Problematik, dass bei Zahlungsverzug von zwei Mieten die fristlose Kündigungsmöglichkeit durch den Vermieter besteht. Damit ist nicht auszuschließen, dass Opfer der Corona-Krise gegebenenfalls ihre Wohnung verlieren.
Mieterverbände mahnen
Mieterverbände sind bereits an das Bundesjustizministerium herangetreten und fordern die Regierung insofern auf, gegebenenfalls Solidarfonds für Mieter und Vermieter zu gründen. Andere Stimmen schlagen die Einführung eines Corona-Wohngeldes vor.
Neues Gesetz: keine Kündigung in der Corona-Krise
Das Bundesministerium hat angekündigt, prüfen zu wollen, ob Mieter, die wegen der Corona-Krise in finanzielle Not geraten, stärker geschützt werden müssen. Es wird an einer Gesetzesvorlage gearbeitet, wonach Mietern wegen Mietschulden in der Corona-Krise nicht gekündigt werden darf.
Wir werden Sie über diese Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Sollten Sie spezielle Fragen im mietrechtlichen Bereich haben, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Marion Herlitze aus unserer Kanzlei zu deren Beantwortung selbstverständlich zur Verfügung.