Homeoffice-Tätigkeit rechtssicher regeln!
Homeoffice ist in aller Munde. Die öffentliche Präsenz dieses Themas hat mit der Ankündigung der Bunderegierung Mitte Januar 2021 nochmals stark zugenommen. Immerhin kommt aus Berlin eine quasi Verpflichtung für Arbeitgeber, Mitarbeitern die Homeoffice-Tätigkeit – soweit dies in Bezug auf die geleistete Arbeitstätigkeit möglich ist – zu ermöglichen.
Das Homeoffice greift insbesondere in den arbeitsrechtlichen Bereich und das Datenschutzrecht ein. Aber auch Steuerrecht wird tangiert.
Die Arbeitgeber sollten die Entwicklung zur Weiterverbreitung von Homeoffice keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen und dies einfach ungeregelt geschehen lassen. Vielmehr bedarf es eines datenschutzrechtlichen Konzepts (so genannte Risikoanalyse) und daran anschließend einer individuell zugeschnittenen Homeoffice-Regelung. Es ist extrem wichtig, dass die Arbeitnehmer genau wissen, wie die Homeoffice-Tätigkeit auszugestalten ist und welche No-Gos für sie gelten.
Sollte in Ihrem Betrieb Homeoffice ein Thema sein und noch kein Konzept existieren, so können wir Ihnen gerne bei der individuellen Ausarbeitung behilflich sein.
Entsprechendes gilt für Arbeitnehmer, die sich vergewissern möchten, ob die ihnen auferlegten Pflichten im Wege der Homeoffice-Tätigkeit tatsächlich zulässig sind. Auch hier helfen wir gerne weiter.
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Weinelt & Collegen,
Lars Reimer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Datenschutzbeauftragter
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