Zweifache Mieterhöhung gestattet!

Zweifache Mieterhöhung gestattet!

Nach aktueller Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Az. VIII ZR 367/18 vom 16.12.2020.
Es gibt nach § 558 Abs. 1 BGB eine Mieterhöhung wegen einer Modernisierung. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten einer Modernisierung auf die Bewohner als Mieterhöhung umgelegt werden. Daneben gibt es die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.
Im konkreten Fall hat die Vermieterin zunächst die Miete erhöht auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Im Anschluss daran hat sie die Miete erneut erhöht wegen der durchgeführten Modernisierung. Dies ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs zulässig. Eine kumulative Mieterhöhung sei zulässig, sagen die obersten Richter.
Gerne beraten wir Sie in mietrechtlichen Angelegenheiten in unserer Kanzlei.
Ihre Rechtsanwältin Marion Herlitze.

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