Unberechtigte Google-Bewertungen entfernen lassen!
Nahezu jedes Unternehmen verfügt entweder über eine Firmenwebsite oder hat zumindest die Firmendaten auf Google hinterlegt. Dies führt automatisch dazu, dass diese Unternehmen von Kunden o.ä. über eine Rezension bewertet werden können. Diese Bewertungen finden sich sodann in der Google-Suche sehr präsent neben den Firmendaten / Link zur Website wieder.
Dies ist solange nicht zu beanstanden, soweit die Kritik inhaltlich korrekt ausfällt und konstruktiv geäußert wird. In den letzten Jahren hat sich leider gezeigt, dass die Bewertungsfunktion mehr und mehr missbraucht wird. Dies geht von anonymen Beschimpfungen bis zu Rezensionen, in denen zwar der Vor- und Zuname des Bewertenden genannt wird, die Rezension aber inhaltlich nachweisbar falsch ausfällt. Durch diese missbräuchliche Nutzung erfährt ein Unternehmen einen nicht unerheblichen Umsatzschaden, da sich ein Teil der Google-Nutzer von diesen Bewertungen abschrecken lässt.
Einige Gerichte haben sich bereits mit diesen Themen beschäftigt und in Gerichtsentscheidungen die Grundsätze von unzulässigen, aber auch zulässigen Google-Bewertungen herausgearbeitet. Sollten Sie Probleme mit unberechtigten Rezensionen haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir konnten bereits in vielen Fällen erreichen, dass die Bewertung entweder von Google direkt oder aber vom Bewerter gelöscht wurde bzw. gelöscht werden musste.
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Weinelt & Collegen,