Urlaubstage und gesetzliche Feiertage können nicht zu Lasten der Arbeitnehmer dem Arbeitszeitschutzkonto gutgeschrieben werden
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, vom 22.11.2012, AZ.: 1 K 4015/11, dürfen Urlaubstage und gesetzliche Feiertage nicht als Ausgleichstage für ein geführtes Arbeitszeitschutzkonto gebucht werden dürfen. Im vorliegenden Fall hatte das Universitätsklinikum Köln geklagt. Das UK Köln führt ein so genanntes Arbeitszeitschutzkonto, das der Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes dient. In diesem Rahmen werden die tatsächlich [...]