Smartphones gefährden Ihren Arbeitsplatz
Das LAG Baden-Württemberg bestätigte die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung gegenüber einer medizinischen Fachangestellten, nachdem diese ein am PC-Monitor aufgerufenes Terminblatt einer Patientin mit ihrem Smartphone fotografierte. Diese Patientin war sowohl der Arbeitnehmerin, als auch ihrer Tochter bekannt. Das gefertigte Foto übersandte die Arbeitnehmerin per WhatsApp an ihre Tochter mit den Worten „Mal sehen, was die schon wieder hat…“. Hiervon erfuhrt der Arbeitgeber und kündigte fristlos.
Das LAG wies die Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmerin im Rahmen des Berufungsverfahrens ab und begründete dies im Wesentlichen damit, dass dieser Verstoß gegen die Schweigepflicht zu einem irreparablen Vertrauensverlust geführt hat, so dass im konkreten Fall auch keine Abmahnung als milderes Mittel ausgereicht hätte.
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