Nebenkosten: Neue Heizkostenverordnung 2022

Nebenkosten: Neue Heizkostenverordnung 2022

22. März 2023|Aktuelles, Allgemein, Mietrecht|

Umfassende Informationspflichten des Vermieters

Die neue Heizkostenverordnung verpflichtet Vermieter:innen dazu, monatlich über die Kosten für Heizung und Warmwasser zu informieren.

Seit 01.12.2021 schreibt die neue Heizkostenverordnung vor, dass Gebäudeeigentümer:innen ihren Mieter:innen monatlich Auskunft über deren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser geben müssen.

Oftmals ist es so, dass der Energieverbrauch erst mit der jährlichen Heizkostenabrechnung bekannt wird. Es ist dann jedoch zu spät zu sparen und hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Nachdem gerade jetzt die Energiekosten steigen, stellt diese Neuerung ein Instrumentarium dar, sich mit dem Verbrauch und den dabei entstehenden Kosten zu befassen und gegebenenfalls durch Verbrauchseinschränkungen gegenzusteuern.

Selbst nutzende Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen sind unterjährige Verbrauchsinformationen laut HKVO monatlich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt dann, wenn eine fernauslesbare Messausstattung vorhanden ist.

Bis spätestens Ende 2026 muss in jedem Haushalt die gesamte Messtechnik auf Funk umgerüstet werden.

Inhaltlich soll der Verbrauch für Heizung und Warmwasser im letzten Monat in Kilowattstunden und einen Vergleich dieses Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats und dem gleichen Monat des Vorjahres und einen Vergleich mit einem normierten Durchschnittsnutzer enthalten.

Eine Verpflichtung für Kaltwasserwerte besteht insofern nicht.

Öfters erfolgt die Anfrage, in welcher Form die unterjährige Verbrauchsinformation erfolgen sollte:

Das Umweltbundesamt hat für die Gestaltung der monatlichen Heizinformation einen Vorschlag veröffentlicht. Mieter:innen erhalten darin neben den Angaben zum Verbrauch eine Einschätzung über die Höhe der Heizkosten sowie Tipps zum Energiesparen. Vermieter:innen können die monatliche Information per Post, Mail, im Web oder in einer App übermitteln. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass eine Zustellung in Papierform schon aus Klimaschutzgründen wenig sinnvoll ist.

Unsere Kanzlei ist bezüglich mietrechtlicher Veränderungen immer auf dem neuesten Stand. Ergänzende Informationen erhalten Sie von Frau Rechtsanwältin Marion Herlitze, deren Tätigkeitsschwerpunkt auch Mietrecht ist.

 

Ihre Rechtsanwälte Dr. Weinelt & Collegen,

Marion Herlitze, Rechtsanwältin

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