Leiharbeiter zählen bei Betriebsgröße laut BAG nun doch mit
Bisher galt die Rechtsprechung des BAG, wonach Leiharbeiter zwar den Betriebsrat wählen durften, aber für die Betriebsratsgröße nicht mitzählen.
Diese Ansicht hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 14.03.2013 nun aufgegeben, so dass Leiharbeiter für die Betriebsratsgröße ab sofort mitgezählt werden müssen. Dies hat zur Konsequenz, dass Betriebsratsgremien zukünftig erheblich größer ausfallen dürften.