Kündigungen von Mitarbeitern der Lindenstraße rechtmäßig
Das Arbeitsgericht Köln hatte sich in mehreren Entscheidungen (bspw. Urteil vom 18.09.2019, Az.: 2 Ca 2698/19) mit der Frage zu befassen, ob die Kündigungen von Mitarbeitern der in Kürze abgesetzten „Lindenstraße“ rechtmäßig sind.
Das Arbeitsgericht Köln hat die Rechtmäßigkeit im Ergebnis bejaht und argumentiert, dass die Arbeitsplätze aufgrund der Einstellung der Erfolgsserie „Lindenstraße“ Anfang 2020 wegfallen, so dass die Kündigungen betriebsbedingt begründet werden können. Hieran ändere auch nichts, dass die Produktionsfirma, bei der die Lindenstraßenmitarbeiter angestellt sind, eine andere Serie produzieren wird.
Sollten Sie in einem derartigen Fall – oder generell im Arbeitsrecht – Beratungsbedarf haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Lars Reimer gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.