Gefahr der Steuerhinterziehung durch Kurzarbeit?
Aufgrund der Corona Pandemie sind in der Vergangenheit viele Arbeitnehmer seitens des Arbeitgebers in Kurzarbeit geschickt worden und arbeiten seitdem in Kurzarbeit.
Insoweit erhalten diese Arbeitnehmer seit Monaten Kurzarbeitergeld.
Dies kann dazu führen, dass – ohne es zu wissen – die Gefahr einer Steuerhinterziehung besteht.
Hierzu kann es deshalb kommen, da der Bezug von Kurzarbeitergeld ggf. die Verpflichtung auslöst, eine Einkommenssteuererklärung abgeben zu müssen, selbst wenn man bislang nicht dazu verpflichtet war.
Hintergrund:
Wer eine Arbeitsstelle und keine weiteren Einkünfte hat, keine Freibeträge einzutragen hat und nicht mit dem Ehepartner gemeinsam veranlagt wird, ist nach derzeitiger gesetzlicher Regelung grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Dies ändert sich allerdings, sobald sog. Lohnersatzleistungen von mehr als € 410,00 im Jahr bezogen werden. Gerade hierzu zählt das Kurzarbeitergeld.
Dies gilt, obwohl Lohnersatzleistungen grundsätzlich auch nicht besteuert werden. Da diese bei der Steuererklärung allerdings berücksichtigt und nachträglich zum regulären Arbeitslohn hinzugerechnet werden, steigt ggf. der persönliche Steuersatz, welcher dann auf das reguläre Gehalt und alle anderen steuerpflichtigen Einkünfte angewandt wird. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu Steuernachzahlungen kommen.
Ob und inwieweit dies der Fall ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Insbesondere hängt es von Dauer und Ausmaß der Kurzarbeit ab.
Wenn die Arbeit für mehrere Monate ausgefallen ist, in den anderen Monaten aber voll gearbeitet wurde, kann auch eine Steuererstattung im Raum stehen.
In der Regel führt eine Arbeitszeitverkürzung um mehr als 50 % ggf. zu einer Nachzahlung.
Um zu vermeiden, dass wegen der Nichtabgabe einer Steuererklärung, zu der man wegen der Lohnersatzleistung verpflichtet ist, ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird, sollte man diesbezüglich sich fachkundigen Rat einholen und die Angelegenheit im Vorfeld klären.
Gerne unterstützen wir Sie sowohl außergerichtlich beratend als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte. Bitte zögern Sie nicht uns anzusprechen.
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Weinelt immer gerne zur Verfügung.