Nach einer neuen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm kann einem Auszubildenden, der seinen Ausbilder auf Facebook beleidigt, fristlos gekündigt werden. Der Azubi hatte auf Facebook geschrieben, dass sein Ausbilder ein „Menschenschinder und Ausbeuter“ sei. Die gegen ihn ausgesprochene fristlose Kündigung war wirksam.
Fristlose Kündigung eines Auszubildenden
WuCAdmin2012-11-02T14:08:54+01:002. November 2012|Kategorien: Aktuelles, Arbeitsrecht|Tags: Arbeitsrecht, Facebook, Fristlose Kündigung|