Einwilligungserfordernis für in Firmenvideos gezeigte Mitarbeiter
Ein bei einer für Klima- und Kältetechnik spezialisierten Firma beschäftiger Arbeitnehmer, erteilte eine schriftliche Einwilligung dafür, dass er in einem geplanten Firmenwerbevideo gezeigt werden darf. Nachdem das Video fertiggestellt und auf die Firmenhomepage hochgeladen war, wurde das Arbeitverhältnis beendet.
Daraufhin widerrief der Arbeitnehmer seine zuvor erteilte Einwilligung und versuchte das Unternehmen zu verpflichten, besagtes Video zukünftig nicht weiter zu veröffentlichen. Nachdem sich das Unternehmen weigerte, klagte der Arbeitnehmer.
Allerdings erfolglos. Zuletzt bestätigte das BAG (Urteil vom 19.02.2015, Az.: 8 AZR 1011/13) die Unwirksamkeit des Widerrufes. Es begründete seine Entscheidung damit, dass ein späterer Widerruf zwar grundsätzlich möglich sei, jedoch hierfür ein plausibler Grund nötig sei. Da der Ex-Arbeitnehmer einen solchen Grund nicht liefern konnte, blieb seine Klage erfolglos.
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