Corona-Krise: Antragsfristen für Soforthilfen laufen Ende Mai 2020 ab!

Corona-Krise: Antragsfristen für Soforthilfen laufen Ende Mai 2020 ab!

Wir hatten bereits in diesem Artikel darüber berichtet, dass Betriebe und Selbstständige unter gewissen Umständen Anspruch auf Soforthilfe haben.

Antragsteller müssen jetzt aber schnell sein. Eine Antragstellung ist nämlich nur noch bis zum 31. Mai 2020 möglich! Dies gilt sowohl für das Soforthilfeprogramm des Bundes, als auch für das Soforthilfeprogramm des bayerischen Freistaates.

Nähere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Weinelt & Collegen,
Lars Reimer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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