Chaos am Flughafen
Wer kennt das nicht: Flüge werden annulliert, sind verspätet oder das Gepäck geht verloren! Gut beraten ist, wer weiß, welche Rechte er hat und was man unbedingt beachten sollte.
Bei Flugreisen wird von der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und dem sog. Montrealer Übereinkommen z.B. geregelt, dass man bei Verspätungen Anspruch auf Verpflegung und ggf. Hotelunterbringung hat oder dass bei Annullierungen eine anderweitige Beförderung angeboten werden soll. Bei erheblichen Verspätungen oder Verschiebungen der Flugzeiten kommen zum Teil auch Ausgleichszahlungen in Frage. Es kann sich also finanziell lohnen, seine Ansprüche überprüfen zu lassen.
Wenn der Koffer nicht ankommt oder auf dem Flug beschädigt wird, ist es wichtig, dass man dies rechtzeitig schriftlich anzeigt: innerhalb von 7 Tagen im Fall der Beschädigung und innerhalb von 21 Tagen im Fall der Verspätung (Art. 31 Abs. 2 des Montrealer Übereinkommens). Aber Vorsicht: Der in jedem Fall noch am Flughafen auszufüllende „Damage Report“ reicht hierfür meist nicht aus.
Und hier noch ein paar Tipps:
- Wertvollen Schmuck, Geld oder Laptops sollte man gar nicht erst in den Koffer packen, sondern dringend im Handgepäck transportieren, da diese von der Haftung oftmals ausgenommen sind.
- Ein Foto des gepackten Koffers kann helfen Schadensersatz für den Kofferinhalt geltend zu machen. Kaufbelege sind von großem Vorteil.
- Bei Beschädigungen sollte man immer alles durch Fotos dokumentieren.
- Und wenn der Koffer im Urlaub weg ist, dürfen Sie sich die nötigsten Toilettenartikel und auch Ersatzkleidung kaufen. Belege sollten Sie auch hier aufbewahren.
Wir hoffen, Sie haben einen wunderschönen Urlaub. Sollte es dennoch einen Grund zur Beanstandung geben, so wenden Sie sich gerne an uns. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Ihre Rechtsanwälte Dr. Weinelt & Collegen
Patricia Hübner, Fachanwältin für Familienrecht