Lohnfortzahlung bei Coronainfektion am Urlaubsort?

Lohnfortzahlung bei Coronainfektion am Urlaubsort?

Die Coronapandemie wirft auch weiterhin im Arbeitsrecht neue interessante Rechtsfragen auf. So hatte das Arbeitsgericht Kiel am 27.06.2022, Az.: 5 Ca 229 f/22 zu entscheiden, ob eine dreifach geimpfte Arbeitnehmerin, die sich während ihrer Urlaubsreise im Januar / Februar 2022 in der Dominikanischen Republik (dieses Gebiet wurde vom Robert-Koch-Institut in dieser Zeit als Hochrisikogebiet ausgewiesen) angesteckt hatte, einen Entgeltfortzahlungsanspruch hat. Der Arbeitgeber verweigerte die Entgeltfortzahlung und begründete dies damit, dass sich die Arbeitnehmerin die Erkrankung im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG selbstverschuldet zugezogen habe.

Das Arbeitsgericht gab der Arbeitnehmerin recht und begründete seine Auffassung damit, dass die Klägerin ihre Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet hatte, auch deshalb, da zum Zeitpunkt der Reise die Inzidenz am Zielort sehr viel geringer war, als zur selben Zeit in Deutschland.

Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Berufung zugelassen.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Weinelt & Collegen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Lars Reimer

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