Bei unberechtigter Mietminderung droht Mietern die fristlose Kündigung
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.07.2012, AZ.: XIII ZR 138/11, muss ein Mieter u. U. mit der fristlosen Kündigung durch den Vermieter rechnen, wenn er die Miete für seine Wohnung mindert. Im vorliegenden Fall minderte der Mieter die Miete wegen Schimmelbefalls in der Wohnung. Es hat sich dann jedoch in einem gerichtlichen Verfahren herausgestellt, dass nicht Baumängel, sondern Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters für den Schimmelbefall verantwortlich sind. Der BGH hielt die fristlose Kündigung, die vom Vermieter ausgesprochen wurde, deswegen für wirksam. Der Mieter musste aus der Wohnung ausziehen.