Arbeitgeber haftet für Schaden aus Betrugsanruf
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat kürzlich mit Urteil (29.08.2017, Az.: 14 Sa 337/17) entschieden, dass eine Mitarbeiterin in einer Tankstelle einen durch betrügerische Telefonanrufe entstandenen Schaden in Höhe von € 3.720,00 nicht zu erstatten hat.
In dem zu entscheidenden Fall wurde die Mitarbeiterin von einer ihr fremden männlichen Person angerufen. Aufgrund Vorspiegelung falscher Tatsachen (angebliche Systemumstellung) hat sie daraufhin insgesamt 124 Prepaidkarten-Codes an den Anrufer herausgegeben. Das LAG hat entschieden, dass es sich der Mitarbeiterin nicht aufdrängen musste, dass der Anrufer in betrügerischer Absicht handelt. Vor diesem Hintergrund könne der Schaden von ihr nicht eingefordert werden.
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