Arbeitgeber darf Gelnägel aus Hygienegründen verbieten
Das Arbeitsgericht Aachen hatte sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob ein Arbeitgeber einer Mitarbeiterin das Tragen von Gelnägeln aus Hygienegründen untersagen darf; vgl. Urteil vom 21.02.2019; Az.: 1 Ca 1909/18.
Die Arbeitnehmerin ist in einem Altenheim tätig und trug lange, künstliche Gelnägel. Dies untersagte der Arbeitgeber und verwies auf Hygienegründe. Die Arbeitnehmer klagte gegen diese Anweisung und stützte die Klage auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht.
Das Arbeitsgericht gab dem Arbeitgeber Recht und wies die Klage ab. Das Gericht entschied, dass das Interesse der Arbeitnehmerin an der freien Gestaltung ihres äußeren Erscheinungsbildes hinter dem Interesse des Arbeitgebers, die Gesundheit und das körperliche Wohlbefinden der ihr anvertrauten Bewohner bestmöglich zu schützen, zurücktreten müsse. Unter Verweis auf die Empfehlung des Robert Koch Instituts verwies das Gericht darauf, dass die Bakteriendichte bei künstlichen Nägeln höher sei und mit den Kunstnägeln eine erhöhte Perforationsgefahr für Einmalhandschuhe bestehe.
Sollten Sie in einem derartigen Fall – oder generell im Arbeitsrecht – Beratungsbedarf haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Lars Reimer gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.