Nachweispflichten bei Mobbing
Das LAG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 26.03.2013, AZ.: 17 Sa 602/12 entschieden, dass ein Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig für von ihm behauptete „Mobbingattacken“ ist.
Im vorliegenden Fall hat eine Arbeitnehmerin Schadensersatz aufgrund von Mobbing in Höhe von € 893.000,00 eingeklagt. Die Klage blieb auch in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht erfolglos.
Dabei führte das LAG aus, dass Mobbing das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch Kollegen und Vorgesetzte sei. Die Besonderheit liegt darin, dass nicht einzelne, sondern die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte in einem Prozess zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder der Gesundheit der Arbeitnehmer führe. Hierfür ist der jeweilige Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig. Da die Klägerin im vorliegenden Fall das Mobbing nicht hinreichend nachweisen konnte, blieb die Klage letztendlich ohne Erfolg.