Corona-Krise: Ausweitung des Kinderkrankengeldanspruchs

Corona-Krise: Ausweitung des Kinderkrankengeldanspruchs

Viele Eltern stehen derzeit vor dem Problem, dass sie sich um ihre kranken Kinder kümmern und daher der Arbeit fern bleiben müssen. In Zeiten von Covid-19 gehen die meisten Eltern kein Risiko ein und lassen die Kinder im Zweifel lieber einen Tag länger daheim.
 
Die Problematik wurde von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung erkannt. Folgend wurde das Kinderkrankengeld (Lohnfortzahlungsanspruch bei Ausfall des Arbeitnehmers, der sich um sein krankes Kind kümmern muss) pro Elternteil von zehn auf 15 Tage (bei Alleinerziehenden von 20 auf 30) erhöht. Arbeitnehmer müssen aber beachten, dass dieser Anspruch durch eine arbeitsvertragliche Regelung gänzlich ausgeschlossen sein kann.
 
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Weinelt & Collegen,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Lars Reimer

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