Corona-Krise: Mindert sich der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern während der Quarantäne?

Corona-Krise: Mindert sich der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern während der Quarantäne?

7. September 2020|Aktuelles, Arbeitsrecht, Coronavirus|

Es gilt zunächst der Grundsatz, dass Mitarbeiter, die während ihres Urlaubes erkranken, nicht gleichzeitig Urlaub haben können. Während einer Erkrankung mindert sich der Urlaubsanspruch daher nicht. Dies gilt also für die Fälle, in denen Mitarbeiter Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen und vom Arzt arbeitsunfähig krankgeschrieben werden.

Es gibt aber auch die Fälle, in denen eine Quarantäne ohne jegliche Krankheitszeichen zu erfolgen hat. In diesen Fällen lässt sich vertreten, dass sich der Urlaubsanspruch während der Quarantäne mindert. Es lässt sich aber auch gut die Gegenauffassung vertreten, wonach Quarantänezeiten den Urlaubsanspruch nicht mindern, da in dieser Zeit der für einen Urlaub nötige Erholungswert nicht erreicht werden kann. Es wird sich wohl erst in den nächsten Monaten zeigen, wie die Gerichte mit dieser Rechtsfrage umgehen.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Weinelt & Collegen,

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Lars Reimer

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