Eine altersabhängige Urlaubsstaffelungen ist nicht grundsätzlich unzulässig
Das BAG hatte noch im Jahre 2012 Regelungen aus dem TVöD, die eine altersabhängige Urlaubsstaffelung vorsah, als unwirksam angesehen und dies mit einem Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz begründet.
Im Rahmen einer jüngeren Entscheidung hat das BAG (21.10.2014, Az.: 9 AZR 956/12) nun klargestellt, dass altersabhängige Urlaubsstaffelungen zulässig sein können, wenn für die Staffelung ein ausreichend sachlicher Grund besteht. Soweit die Mitarbeiter einer körperlich anstrengenden Arbeit nachgehen (in dem zu entscheidenden Fall handelte es sich um eine Schuhproduktion), kommt danach eine solche Staffelung grundsätzlich in Betracht.
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